Deutschland
Nach Urteil des BGH vom 23.09.2014 müssen Ärzte Online-Bewertungen dulden - damit ist nun endlich eine sichere Rechtslage für die Betreiber der Portale in Deutschland geschaffen. Zuvor wäre es eigentlich nach deutschem Recht nicht zulässig gewesen, Ärzte im Internet zu vergleichen, denn jeder Vergleich kann als Werbung interpretiert werden - und Ärzte dürfen weder für sich werben noch Werbung für sich dulden. Der Bundesgerichtshof hat aber nun klargestellt, dass "das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung nicht das Recht der Beklagten auf Kommunikationsfreiheit überwiegt".
Während einige frühe Angebote wie checkthedoc.de ihren Betrieb wieder eingestellt haben, gibt es im deutschsprachigen Internet nach wie vor eine Auswahl an Portalen, mit denen Ärzte von Patienten bewertet werden können.
Hier einige Beispiele:
Sanego.de: Die Gesundheits-Community
TopMedic: Ärzte suchen – Ärzte empfehlen – empfohlene Ärzte finden
Jameda: Gesundheit weiterempfehlen
DocInsider: Von Patienten empfohlen
helpster.de: Das Gesundheitsnetzwerk
progenica.de: Nischenportal über die Kieferchirurgie und Kieferorthopädie
Siehe auch stern.de: Wo es Doktoren weh tun kann
Österreich
In Österreich scheint die rechtliche Situation einfacher zu sein, trotzdem gibt es nur wenige Portale.
Einige Beispiele:
Die Enverbraucher: Meinungen Information Hintergründe
patientenforum.at: Patienten schreiben für Patienten
Schweiz
Die Entwicklung in der Schweiz steht ganz am Anfang, doch auch hier sind Bewertungsportale für Ärzte nicht unumstritten (siehe z.B. Untersuchung gegen okdoc.ch).
Einige bereits bestehende Bewertungsportale:
okdoc.ch: quality improvement
medicosearch: Ärzte Ihres Vertrauens
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