Deutschland
Nach
Urteil des BGH vom 23.09.2014 müssen Ärzte Online-Bewertungen dulden - damit ist nun endlich eine sichere Rechtslage für die Betreiber der Portale in Deutschland geschaffen.
Zuvor wäre es eigentlich nach deutschem Recht nicht zulässig gewesen, Ärzte im
Internet zu vergleichen, denn jeder Vergleich kann als Werbung
interpretiert werden - und Ärzte dürfen weder für sich werben noch
Werbung für sich dulden.
Der Bundesgerichtshof hat aber nun klargestellt, dass "das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung nicht das Recht der Beklagten auf Kommunikationsfreiheit überwiegt".
Während einige frühe Angebote wie
checkthedoc.de ihren Betrieb wieder
eingestellt haben, gibt es im deutschsprachigen Internet nach wie vor
eine Auswahl an Portalen, mit denen Ärzte von Patienten bewertet werden können.
Hier einige Beispiele:
Sanego.de:
Die Gesundheits-Community
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TopMedic:
Ärzte suchen – Ärzte empfehlen – empfohlene Ärzte finden
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Jameda: Gesundheit
weiterempfehlen
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DocInsider: Von
Patienten empfohlen
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helpster.de: Das
Gesundheitsnetzwerk
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progenica.de: Nischenportal über die Kieferchirurgie und Kieferorthopädie
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Österreich
In Österreich scheint die rechtliche Situation einfacher zu sein,
trotzdem gibt es nur wenige Portale.
Schweiz
Die Entwicklung in der Schweiz steht ganz am Anfang, doch auch hier
sind Bewertungsportale für Ärzte nicht unumstritten (siehe z.B.
Untersuchung gegen okdoc.ch).
Einige bereits bestehende Bewertungsportale: